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Kleine Anfragen zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung in NRW – Stellungnahme zu den Antworten der Landesregierung

Stellungnahme Torsten Sommer, Birgit Rydlewski und Gastautor

Vor einigen Wochen haben unsere Landtagsabgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer mehrere Kleine Anfragen (3331 bis 3336, Drucksachen-Nummern 16/8478 bis 16/8483) betreffend die Nutzung von Maßnahmen zur Überwachung mobiler Telekommunikation durch nordrhein-westfälische Behörden gestellt. Diese bezogen sich auf die Nutzung von

  • nicht individualisierten Funkzellenabfragen
  • Ortungsimpulsen (sog. „Stille SMS“)
  • W-Lan-Catchern und
  • IMSI-Catchern

– und  zwar jeweils durch

  • die Dortmunder Polizei 
  • die Düsseldorfer Polizei
  • das Landeskriminalamt und 
  • den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz

(Dokumentenlinks siehe unten (ab 26.5. online))

im Zeitraum von 01.01.2014 bis heute. Außerdem baten sie um Angabe von Anlass und Ort der Maßnahme (und gegebenenfalls Zuordnung der Maßnahme zu einer Straftatengruppe). Aus den Antworten der Landesregierung eingegangenen Antworten ergeben sich ein paar interessante Erkenntnisse – und neue Fragen. 

   
Der W-Lan-Catcher als Mittel der technischen Überwachung scheint sich keiner allzu großen Beliebtheit zu erfreuen – er wurde nur einmal eingesetzt.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz scheint ebenfalls eher andere Quellen zu nutzen, denn auf sein Betreiben wurde nur einmal ein IMSI-Catcher in Düsseldorf eingesetzt.

Größerer Beliebtheit erfreuen sich die nicht individualisierten Funkzellenabfragen, die in kleinerer Zahl (in Düsseldorf zwei durch das LKA und 144 durch die Düsseldorfer Polizei; 58 in Dortmund durch die Dortmunder Polizei) im nachgefragten Zeitraum eingesetzt wurden.

Mit Abstand am häufigsten eingesetzt wurden die sogenannten „Stillen SMS“ (technischen Impulse zur Ortung des Endgerätes), und zwar in 8.575 Fällen durch die Düsseldorfer Polizei, in 39.259 Fällen durch das LKA und in 107.669 Fällen durch die Dortmunder Polizei.

Auffällig ist bereits auf den ersten Blick der große Unterschied zwischen den Zahlen für Dortmund und Düsseldorf: Auch wenn man berücksichtigt, dass beim Versand solcher Ortungsimpulse in jedem einzelnen Fall in der Regel eine Vielzahl von Ortungsimpulsen versandt wird, weil teilweise die versandten Ortungsimpulse ohne Wirkung bleiben (z.B. wenn das Endgerät ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird), bleibt die erstaunliche Tatsache, dass die Dortmunder Polizei mehr zwölfmal so viele Ortungsimpulse verschickt hat wie die Düsseldorfer Polizei.

Interessant sind aber auch die Dinge, die sich nicht direkt aus den Antworten selbst ergeben, sondern daraus, dass sie nicht beantwortet wurden (und werden konnten):

So liegen für den Einsatz der nichtindividualisierten Funkzellenabfragen durch das LKA in Düsseldorf „bedingt durch datenschutzrechtliche Löschfristen […] nur noch Daten für den Zeitraum 21.04.2014 bis 21.04.2015 vor.“ Beim Einsatz durch die Kreispolizeibehörden Dortmund und Düsseldorf hingegen schienen keine relevanten Löschfristen einschlägig gewesen zu sein, denn hier wurde die Antwort für den Zeitraum ab dem 01.01.2104 gegeben.

Die Zuordnung der aufgeführten Maßnahmen zu konkreten Anlässen scheitert ebenfalls an mangelnder Erfassung oder an ihrer schieren Zahl. So verweist die Landesregierung auf ihre Antwort (Drucksache 16/6051) auf unsere Große Anfrage 10 (Drucksache 16/5215) und ihre dortige Vorbemerkung, dass „bei der Beantwortung […] nicht auf statistische Daten aus gesetzlichen Berichtspflichten zurückgegriffen werden [konnte], da keine der hier angefragten Maßnahmen von der nach § 100b Abs. 5 und § 100g Abs. 4 StPO abschließend normierten Erhebungs- und Berichtspflicht erfasst wird.“ Und weiter, dass es „wegen der hohen Aktenanzahl […] es aus Sicht der Landesregierung in keinster Weise zu rechtfertigen [war], die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben zu belasten.“

Mit anderen Worten: Zwar werden die Überwachungsinstrumente selbst in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt, die Dokumentation dieser Überwachung aber (und damit natürlich auch ihre Überprüfbarkeit) scheitert daran, dass sie nicht (bundes-)gesetzlich vorgegeben oder schlicht und einfach zu aufwändig ist!

Auf diesen Missstand haben die Piraten bereits im letzten Jahr reagiert und mit unserem Antrag vom 24. Juni 2014 (Drucksache 16/6118) eine Erhebungsmatrix für diese Maßnahmen gefordert, um den Einsatz dieser oftmals sehr tief in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen auch überprüfen zu können. In der dazu geführten Plenardebatte am 02. Juli 2014 (Plenarprotokoll 16/62, Seite 6226 ff.) allerdings waren alle anderen Parteien der Auffassung, eine solche Erhebungsmatrix sei schwierig in der Umsetzung oder gar völlig überflüssig, weil

„weitere Verpflichtungen angesichts der strengen Voraussetzungen in der StPO entbehrlich sind“ (Hans-Willi Körfges, SPD)

„unsere nordrhein-westfälischen Ermittler diese Instrumente verantwortungsbewusst einsetzen“, daher bestehe „für die Einführung einer kleinteiligeren Erhebungsmatrix […] schon faktisch keine erkennbare Notwendigkeit“ (Gregor Golland, CDU)

es unklar sei, „welchen Aufwand diese Anfrage auch in den Behörden mit sich bringt und wie man das vernünftig umsetzen kann.“ (Matthi Bolte, GRÜNE)

dies unter Datenschutzaspekten problematisch sei, weil „eine solche statistische Erhebung dazu führen [würde], Daten zu aggregieren, die personenbezogen sind oder personenbeziehbar sind.“ (Dr. Robert Orth, FDP)

Während man also bei der SPD grundsätzlich nicht versteht, dass das Gewaltmonopol kontrolliert werden muss, ist das blinde Vertrauen bei der CDU auch nach den Morden des NSU, den anschließenden Vertuschungen und dem systematischen Landesverrat der Dienste und Polizeibehörden nur noch als bürgerrechtsfeindlich einzustufen.

Den Grünen ist immer noch nicht bewusst, dass Polizeibehörden selbstverständlich ihre Arbeit sinnvoll dokumentieren müssen. Vor allem, wenn sie in Grundrechte eingreift. Die FDP springt mit dem Datenschutzargument an dieser Stelle viel zu kurz, ist doch davon auszugehen, dass die Polizei doch hoffentlich weiß, wen sie überwacht. Oder ist das alles dann doch wieder eine anlasslose Massenüberwachung?

Aber das kann uns die Landesregierung dann bei unserer nächsten Kleinen Anfrage beantworten, in der wir Aufklärung darüber erwarten, warum es solch eklatante Unterschiede bei der Nutzung von s.g. „stillen SMS“ zwischen den einzelnen Polizeidirektionen gibt. Dazu erwarten wir Antwort darauf, was sich hinter der Bezeichnung „Sonstige“ bei den aufgelisteten Straftaten verbirgt. Schließlich sind andere Straftaten selbst mit nur einem Fall kategorisiert.

Wir erwarten Antworten. Das Ausweichen, Vertuschen und Verschweigen muss ein Ende haben. Das Gewaltmonopol funktioniert in einer Demokratie nur nach dem Prinzip der wenigst möglichen Eingriffe in den Kernbereich des privaten Lebens und das muss entsprechend dokumentiert werden. Sonst ist, genau wie bei den Diensten, eine legislative Kontrolle durch das Parlament nicht möglich.

Dokumente:

Verfassungsschutz bez. Düsseldorf

Verfassungsschutz bez. Dortmund

LKA in Dortmund

Kreispolizeibehörde in Düsseldorf 

Kreispolizeibehörde in Dortmund

LKA in Düsseldorf