Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen

Gastbeitrag: Autor: Mathias Collet (Persönlicher Mitarbeiter)

Im Mai hatten wir in einer Kleinen Anfrage das Thema „Rassismusprävention bei Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen“ aufgegriffen. In dieser Anfrage (Kleine Anfrage 3447, LT-Drs. 16/8748) hatten wir die Landesregierung zu verschiedenen Themenkomplexen befragt.

Zum einen hatten wir wissen wollen, wie weit die Landesregierung mit der Umsetzung des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (LT-Drs. 16/6122) ist, der am 24. Juni 2014 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der PIRATEN im Landtag beschlossen wurde.

Die Antwort der Landesregierung zu den dort aufgeführten sieben Punkten ist dieses Mal recht ausführlich ausgefallen (das ist ja nicht immer so…) und bekundet den generellen Willen zur Bekämpfung von Alltagsrassismus und rechter Gewalt in all diesen Punkten. 

Es zeigt sich aber schnell, dass wir von Seiten des Parlaments (meint: oft erst einmal von Seiten der PIRATEN, bevor dann – vielleicht – die anderen Fraktionen auf den anfahrenden Zug aufspringen oder auch nicht) sehr genau hinsehen müssen, ob und in welchem Tempo die grundsätzlich für gut befundenen Maßnahmen denn dann auch faktisch umgesetzt werden. Denn schon beim ersten Punkt, der „grundlegenden Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft“, zeigt sich, dass die Mühlen im Land gerne mal etwas langsamer mahlen, denn, so die Landesregierung, die

„Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer 199. Sitzung vom 11. bis 13.06.2014 den Sachstand […] zur Kenntnis genommen und die Gremien der Länder und des Bundes unter anderem damit beauftragt, den Themenfeldkatalog politisch motivierter Kriminalität (PMK) zu überarbeiten sowie darüber hinaus das gesamte Definitionssystem PMK zu überprüfen. Infolge dieser Beschlusslage wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Bund-Länder-Arbeitsgruppe kriminalpolizeilicher Meldedienst – politisch motivierter Kriminalität; BLAG KPMD-PMK) unter Beteiligung von Polizei, Verfassungsschutz sowie Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingerichtet.“

Hey, klingt ja an sich super! Nur: Das war vor einem Jahr! Wir hätten natürlich gerne gewusst, was mittlerweile in dieser Arbeitsgruppe so herausgekommen ist…

In unserer zweiten Frage hatten wir die Landesregierung befragt, wie sie – angesichts diverser aktueller Vorfälle – zur Frage der Errichtung unabhängiger, externer und ziviler Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens steht. Hier fasst sich die Landesregierung leider sehr kurz und verweist auf Ihre Antwort zur Kleinen Anfrage 2609 (LT-Drs. 16/6589) von Frank Herrmann zur Thematik der Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen.

Die dazugehörige Antwort der Landesregierung findet sich hier.

In dieser Antwort verweist sie auf den Koalitionsvertrag 2012-2017 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen, der vorsehe, „das Beschwerdemanagement im Bereich der Polizei fortzuentwickeln.“ Als Ergebnis dieses Prozesses wurde dem Landtag Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 12. August 2014 erstmals ein Beschwerdebericht vorgelegt (LT-Vorlage 16/2083). Es sei beabsichtigt, dieses „Beschwerdemanagement kontinuierlich fortzuentwickeln“.

Und das war’s dann auch. Unsere Forderung (und die des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung – mehr dazu weiter unten) nach der Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen wird von der Landesregierung rundweg abgelehnt. Die Begründung: Es gebe für Betroffene zum einen die Möglichkeit, sich bei den jeweiligen Polizeidienststellen zu beschweren. Dies münde dann entweder in Disziplinarmaßnahmen oder auch strafrechtliche Ermittlungen. Und das sei dann auch völlig ausreichend, denn „soweit Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter bestehen, wird diesen demzufolge im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in mit erfahrenen Dezernentinnen bzw. Dezernenten besetzten Sonderdezernaten nach Recht und Gesetz nachgegangen.“ Hierdurch sei „die gebotene Objektivität und Neutralität gewährleistet.“

Zum anderen hätten „die Bürgerinnen und Bürger jederzeit die Möglichkeit, den Petitionsausschuss des Landtags anzurufen. Die Landesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, in Konkurrenz zu diesen in- und externen Beschwerdemöglichkeiten eine weitere Beschwerdeinstanz zu schaffen.“

Tja, soweit die Landesregierung. Wir sehen das nach wie vor anders, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die bislang bekannt gewordenen Vorfälle sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, denn von 3.960 Beschwerden insgesamt gegen NRW-Polizisten im Jahr 2013 führten lediglich zwei zu Disziplinar- und/oder Strafverfahren. Die pure Existenz einer unabhängigen (!) Beschwerdestelle würde es von Polizeigewalt Betroffenen möglich machen, sich an eben diese wenden zu können – und dies nicht bei der Institution Polizei selbst (über die sie sich gerade beschweren wollen) machen zu müssen. Dies dürfte zu einer deutlichen Steigerung der Bereitschaft von Betroffenen führen, sich über polizeiliches Fehlverhalten zu beschweren – die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte derzeit ausgesprochen hoch sein („bringt ja eh nichts…“)
  • Selbst wenn die zuständige Polizeibehörde bzw. deren Leiter*innen aufklärungswillig sein sollten, ist es immer eine Belastung für das Klima innerhalb dieser Behörde, wenn Kolleg*innen aus der einen Abteilung gegen ihre Kolleg*innen aus einer anderen Abteilung ermitteln (müssen). Schnell gilt jemand als „Nestbeschmutzer“ gilt, wenn eine Aussage erfolgt. Hier ist es deutlich sinnvoller, wenn solche Ermittlungen von vornherein von einer eigenen, unabhängigen, außen stehenden Institution geführt werden – z.B. einer Beschwerdestelle. Das wäre auch ein klares Signal dafür, schon von vornherein durch eine institutionelle Trennung eine Vermischung verschiedener innerbehördlicher Interessen („Betriebsfrieden“ vs. „Aufklärung“) auszuschließen. Dieses Signal ginge nicht nur nach „außen“, sondern auch nach „innen“, nämlich an die vielen Polizist*innen, die von den Exzessen einer Minderheit unter ihren Kolleg*innen ebenfalls wenig begeistert sind, weil sie ihre tägliche Arbeit konterkarieren und in den Dreck ziehen. Wir wollen durch die Möglichkeit einer unabhängigen Beschwerdestelle letztlich auch die Beamtinnen und Beamten selbst stärken und durch eine transparente Aufarbeitung verlorenes Vertrauen der Menschen in die Polizei zurückgewinnen. Die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer Dienststelle über Fehlverhalten von Kolleg*innen beschweren zu können, ist ein Wunsch, der von vielen Polizist*innen selbst immer und immer wieder geäußert wird und der es noch unverständlicher macht, dass die Landesregierung diesen Ruf nicht hören will. Wie sehr die Notwendigkeit dafür besteht, zeigen ganz aktuell die Vorkommnisse um ein SEK-Team in Köln…

Soweit es den Petitionsausschuss des Landtags angeht, so ist dieser grundsätzlich erst einmal für Beschwerden über alle Landesbehörden zuständig – das gibt ihm eine Generalzuständigkeit für alle möglichen Kümmernisse und macht ihn zu einem wichtigen Kontrollorgan des Landtags. Ich wage aber zu bezweifeln, dass dieses Gremium den Menschen im Land überhaupt in größerem Ausmaß bekannt ist. 

Darüber hinaus spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, diesem so generell agierenden Gremium eine spezielle Institution zur Seite zu stellen, die sich mit einem sehr speziellen Teil behördlichen Fehlverhaltens befasst. Tatsächlich könnte eine solche Beschwerde- oder Ombudsstelle auch Teil des Petitionsausschusses sein, was den großen Vorteil hätte, dass sie dann auch Teil der Legislative und nicht der Exekutive wäre.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind diesen Schritt übrigens schon gegangen und haben im letzten Jahr solche unabhängigen Beschwerdestellen geschaffen.

Wir bleiben natürlich an diesem wichtigen Thema dran und haben daher gestern im Plenum einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, 

„… einen Runden Tisch unter Teilnahme der Landesregierung, der Landtagsfraktionen und der Polizeigewerkschaften einzuberufen, der sich mit der Einführung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle befassen soll. Die genannten Teilnehmer sollen den Runden Tisch dann alsbald um Sachverständige aus der Wissenschaft erweitern. Der Runde Tisch soll unter Abwägung aller beteiligten Interessen klären, wie und in welchem Umfang eine solche Stelle ausgestattet sein könnte. Ziel soll es sein, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, so dass dieser noch in dieser Legislaturperiode im Landtag beraten und entschieden werden kann.“

Unsere dritte Frage bezog sich darauf, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem neuesten Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 15. Mai 2015 zieht. Hier sieht die Landesregierung in erster Linie die Bundesregierung am Zug (weil sich der Bericht an diese wendet), prüft aber „aktuell die Ergebnisse auf ihre Bedeutung und ihre Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen“ und verweist im Weiteren auf ihre Antwort zu Frage 1.

Ich hätte da einen Tipp für die Landesregierung: Im aktuellen Bericht des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination), zu finden hier unter

heißt es auf Seite 6 unter 11 d): 

the Committee urges the State party to intensify efforts to effectively combat and end any practice of racial profiling by federal and state (Länder) law enforcement officials, including by:

[…]

(d) Establishing independent complaints mechanisms at both federal and Länder levels to investigate acts of racial discrimination committed by law enforcement officials;
Übersetzung: 

Der Ausschuss drängt den Vertragsstaat, seine Bemühungen um eine effektive Bekämpfung und Beendigung aller Praktiken des „racial profiling“ sowohl durch Bundes- als auch Landespolizeibeamt*innen zu intensivieren, auch durch

[…] 

(d) die Einführung unabhängiger Beschwerdemechanismen sowohl auf Bundes- als auch Länderebene zur Ermittlung in Fällen von Rassendiskriminierung durch Mitglieder von Polizei-/Strafvollzugsbehörden;

Unsere Frage vier bezog sich auf die Anzahl der Fälle von rassistisch motivierten Beleidigungen, Übergriffen oder Misshandlungen durch Polizisten bzw. Beschwerden darüber, die in NRW in den Kalenderjahren 2012 bis 2014, sowie im laufenden Jahr bis zum heutigen Tage bekannt geworden sind. 

Die Antwort enthält eine Auflistung der (sieben) Disziplinarverfahren von 2013 und 2014 („Für das Jahr 2012 und 2015 wurden keine Ereignisse gemeldet“ – huh?) und – in der Anlage – eine lange Liste der Beschwerden und Petitionen nur aus dem Jahr 2014 bis heute, denn „Im Beschwerdebereich werden Akten mit personenbezogenen Daten  gem. § 13 AktOPol NRW (Erlass IM 43-58.02.01 vom 23. Oktober 2006) in der Regel nach einem Jahr vernichtet.“ 

Ach, zu dumm, dass hier wieder der Datenschutz gnadenlos zuschlägt… Aber wir wollen hier nicht zu ungerecht sein: Dass die Akten selbst vernichtet wurden, ist aus Datenschutzgründen nachvollziehbar – aber dann sollten natürlich jährlich alle Fälle in der (wie in der Auflistung) verkürzten Fassung erfasst werden. Aber vielleicht ändert sich das ja durch die stetige „Fortentwicklung des Beschwerdemanagements in NRW“ – wir werden sehen…

Wenn mensch sich diese Liste der Beschwerden aus nur eineinhalb Jahren (40 in 2014, 10 im laufenden Jahr) dann ansieht, dann drängt sich angesichts der Vielzahl der Fälle (auch wenn die durchaus vorhandenen abwegigen Fälle herausgerechnet werden) die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle geradezu auf. Und nicht vergessen: Wir reden an dieser Stelle nur über die Fälle mit rassistisch motiviertem Hintergrund – die Gesamtzahl der Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten ist um ein Vielfaches höher!

Frage fünf bezog sich auf die Weiterentwicklung einer Fehlerkultur in den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden; die Landesregierung setzt hier vor allem auf eine entsprechende Aus- und Fortbildung ihrer Führungskräfte und verweist betreffend „dezidierte Angaben zum Beschwerdeaufkommen und Zielen eines qualifizierten Beschwerdemanagements“ auf die in Kürze anstehende Veröffentlichung des aktuellen Beschwerdeberichtes. Auch diesen werden wir natürlich an dieser Stelle etwas näher in Augenschein nehmen.

Es bleibt spannend…

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