Aktualisierung Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat mir schriftlich mitgeteilt, dass bezüglich der von mir angemeldeten Versammlung am 23.8. in der Schmiedingstraße in Dortmund „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich erhebliches Fehlverhalten nicht vorliegen.“
Das Verfahren wurde damit gem. Paragraf 170 Abs. 2 StPO „ohne weitere Beweiserhebung“ eingestellt.
Weiterhin wurde die Landtagspräsidentin von der Staatsanwaltschaft über Einleitung und Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt.