In einer weiteren Kleinen Anfrage hatte ich auf Anregung von Duisburger Mitmenschen nach den Ermittlungsständen zu verschiedenen unaufgeklärten Brandstiftungen bzw. Drohungen mit Brandanschlägen im Duisburger Stadtgebiet in den letzten Jahren gefragt. Von diesen ist sicherlich der in den Medien thematisierte Fall der Drohung gegen die Häuser „In den Peschen“ noch am besten in Erinnerung. Zur Erinnerung: Bei Facebook fand sich die Drohung „Abrennen soll mann die bude“ (Rechtschreibung so übernommen), die dann auch zu den Nachtwachen vor den Häusern geführt hat.
Auch hier liegt mittlerweile die Antwort der Landesregierung vor: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4763.pdf
Interessant wird insbesondere in dem gerade genannten Fall der Ausgang des Verfahrens werden, da die Tat – nach Angaben des Täters – nicht auf eine ausländerfeindliche Gesinnung, sondern auf „übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen“ sei. Klingt jetzt irgendwie… glaubwürdig. Nicht! (Eine ähnliche Argumentation findet sich aber auch in anderen Ermittlungsverfahren gegen Neonazis.)
In den anderen Fällen aus der ersten Frage, die das Jahr 2013 betrafen, wurden die Ermittlungen eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten – und deshalb keine politische Motivation festgestellt werden konnte. Andererseits bleibt festzuhalten, dass zumindest im Umfeld einer Tat, nämlich der Zündung einer Nebelkerze im Treppenhaus eines Wohnhauses in Duisburg-Walsum, Hinweise auf rechtsradikale Aktivitäten zu finden waren. Dies wurde auch von verschiedenen Antifaschist*innen dokumentiert:
Die Landesregierung hat auf eine weitere Frage von mir eine ausführliche Tabelle über die Anzahl der Brandstiftungen in Duisburg in den letzten 10 Jahren (weiter aufgeschlüsselt nach Vorsatz, Fahrlässigkeit, erkennbarem rassistischen Hintergrund) und Branddelikte im Jahr 2013 erstellt. Aus dieser Tabelle lässt sich zwar ein Anstieg bei den vorsätzlichen Brandstiftungen seit 2010 erkennen, es fehlt aber noch die abschließende Statistik für das Jahr 2013 und bei der vorläufigen Aufschlüsselung der Geburtsstaaten der Betroffenen im sind bislang auch keine überwiegenden Betroffenheiten von Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zu erkennen. Allerdings darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass in dieser ausführlichen Tabelle auch diverse „weiße Flecken“ enthalten sind – und manche davon etwas fragwürdig, z.B. der Eintrag vom 13.11.2013, bei dem es um eine vorsätzliche Brandstiftung auf eine Asylbewerberunterkunft ging, es aber keine Angabe der Herkunftsländer der Betroffenen gab.
Hmmm… Hier könnte – bei allen erkennbaren Bemühungen – vielleicht doch noch etwas genauer dokumentiert werden.
Weiteres „Optimierungspotenzial“ findet sich sicherlich auch, wenn auf die Frage „Wie schätzt die Landesregierung insgesamt das Gefahrenpotenzial durch Brandanschläge gegen Migrant*innen in Duisburg ein?“ geantwortet wird:
„Der Migrationshintergrund ist kein eigenständiges Merkmal polizeilicher Gefährdungsbewertungen. Spezifische Anschlagsgefahren können nur im Zusammenhang mit anderen konkreten Merkmalen des jeweiligen Einzelfalls gezielt bewertet werden.“
Das könnte aber genau das Problem sein. Sicherlich können „spezifische Anschlagsgefahren“ immer nur im Zusammenhang mit anderen Erkenntnissen bewertet werden, aber ganz offensichtlich sollte der Migrationshintergrund schon Anlass sein, wenigstens zu prüfen, ob eine Tat vielleicht einen ausländerfeindlichen Hintergrund haben könnte. Wenn wir nicht wenigstens diese Lehre aus dem NSU-Prozess ziehen wollen, welche denn dann?
Ich werde das im Auge behalten und hier in einiger Zeit noch einmal – auch im Hinblick auf die ausstehenden Daten – nachhaken.