Oder auch: Das Hin und Her der Staatsanwaltschaft Dortmund
Wir erinnern uns: Wegen der am 23.8. anlässlich des Neonaziaufmarschs spontan entstandenen und von mir vor Ort angemeldeten Gegenkundgebung in der Schmiedingstaße lag eine Anzeige der Polizei Dortmund gegen mich vor. Die Staatsanwaltschaft teilte dann im September schriftlich mit, dass das Verfahren eingestellt worden sei.
Die Landtagspräsidentin sollte lt. Schreiben darüber unterrichtet werden.
Nun erreichte mich heute ein weiteres Schreiben der Staatsanwaltschaft Dortmund, dass „aufgrund einer Neubewertung des Sachverhaltes“ ein „Anfangsverdacht“ eines „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz lt. Paragraf 26 Nr. 2 bejaht“ würde (Abhaltung nicht angemeldeter Versammlungen).
Außerdem ist zu entnehmen, dass entgegen der Mitteilung von September die Landtagspräsidentin nicht über die Einstellung informiert worden war, sondern stattdessen nun Aufhebung meiner Immunität beantragt würde.
Der Fairness halber muss man dazu sagen, dass es wohl keine Verpflichtung gibt, mir das mitzuteilen und ich so immerhin informiert wurde.
Der Vorwurf ist mir jedoch auch weiterhin unbegreiflich. Mein Anwalt hat Akteneinsicht beantragt. Dann schauen wir mal weiter…