Archiv für den Monat: Januar 2014

Die Piraten und der Anarchismus


„Was mich betrifft, so glaube ich nicht, dass es eine Lösung für die gesellschaftlichen Probleme gibt, sondern tausend verschiedene und veränderbare Lösungen, wie auch das gesellschaftliche Leben in Zeit und Raum verschieden und veränderbar ist!“

(Errico Malatesta)

Aktuell wird bei Piraten auch immer mal über Anarchismus diskutiert. Auslöser war eine auf dem Bundesparteitag hängende Fahne. (Darauf will ich aber gar nicht eingehen an dieser Stelle.)

Ich könnte mich nun darüber freuen, dass Menschen sich nun differenziert mit anarchistischen Theorien auseinandersetzen. Leider scheint mir da aber eine recht große Angst vor anarchistischen Konzepten vorzuherrschen. Warum eigentlich? Immer mal wieder liest man von Piraten zum Beispiel von „der Verharmlosung des Anarchismus“. Mir ist diese Ablehnung unklar.

Was könnte die Ursache sein?

Fehlendes Wissen über anarchistische Theorien?
Misstrauen?
Angst, Kontrolle abzugeben?
Der Wunsch nach Macht?

Ich weiß es nicht. Vielleicht können mir das mal Menschen erklären.
Nach meiner Auffassung ist eine Partei tatsächlich nicht das ideale Konstrukt, um sich mit Anarchismus zu beschäftigen oder gar anarchistische Ideen voranzutreiben. Allerdings gab es anarchistische Ansätze durchaus zu meinem Beginn bei den Piraten. (Einiges davon musste ich auch erst einmal reflektieren.)

Ich bin im Frühjahr 2009 zu den Piraten bekommen. In NRW gab es damals das Crewkonzept, was später in Wettstreit mit den Kreisverbänden geriet und leider zu größeren Streitigkeiten führte.

Beim Crewkonzept sehe ich Anleihen bei Attac. Überhaupt gibt es vor allem in linken Organisationen und Strukturen ähnliche Ansätze, die Dezentralisierung wollen und unterschiedlich ausprobieren, einzelne Untergruppen selbst handlungsfähig zu machen.

Die Idee könnte auch sein, die Bildung von Hierarchien zu verhindern.
Auch das in den Crews angedachte Konsensprinzip dient dem und ist ebenfalls eine, nach meinem Empfinden, anarchistische Idee. Zitat aus einem Film über Kollektive: „Wir stimmen nie ab. Das würde uns nur trennen.“

Im Grunde war das also eine gute Sache. Ich habe so ein paar Theorien, warum das dann unter der Struktur einer Partei halt nicht funktioniert hat.

Wenn man Aufgaben rotierend besetzen will (wie damals die Crewsprecher*innen), muss man dies nach meiner Einschätzung konsequenter betreiben. Es reicht nicht, das in einer Ebene zu machen. Wenn man sich erfolgreiche Kollektive ansieht, ist es oft so, dass Aufgaben wirklich echt rotierend verteilt werden. Das bedeutet in der Konsequenz auch, dass dies auch für alles gilt. (In Kollektiven in Venezuela werden also Menschen für alle Aufgaben gebildet. Jede/r soll am Ende alles können, alle Aufgaben erledigen, überall selber Entscheidungen treffen können.)

In einer Partei bilden sich aber Hierarchien. Eine Vorstandsebene. Sprecher*innen etc. Wichtige Tätigkeiten werden eben nicht echt rotierend besetzt. Nicht jede/r wird befähigt, alle Aufgaben (Presse, Kasse, Verwaltung, Themen) erledigen zu können. (Das wäre tatsächlich auch in diesem Konstrukt und neben dem normalen Job nicht machbar.)

Das Problem einer Partei ist eben auch, dass gewisse Parteistrukturen zumindest teilweise vorgegeben sind.

Am Ende ist es nach meiner Auffassung mit den Crews gescheitert, weil sich um Verteilung von Geldern gestritten wurde und nicht um das eigentliche Konzept. Vielleicht war aber auch die Vermittlung der Konzepte unzureichend. Politische Bildung, das sehen wir auch derzeit in der Partei, sollte man nicht nur außerhalb fordern, sondern auch innerhalb einer Partei/Organisation vorantreiben.

In 2009 war es auch noch nach meinem Eindruck eine Mehrheit, die davon ausgegangen ist, dass wir arbeiten wollen, um uns selber unnötig zu machen. Dass die Piratenpartei sich auflösen wolle, wenn bestimmte Ziele erreicht seien. Das sind sie nicht. Allerdings befürchte ich, dass sich mittlerweile auch eine Struktur und eine Mehrheit gebildet hat, die daran kein Interesse mehr hat, sondern selber Macht anstrebt und vielleicht sogar naiv davon ausgeht, wenn wir regieren würden, wäre ja alles besser. Ich habe da meine Zweifel…

Als Fazit
… denke ich, dass es tatsächlich schwer ist, anarchistische Konzepte mit einer Partei zu vereinen. Auch Parlamentarismus in der heutigen Form (oder generell?) taugt dafür wohl nicht.

Nichtsdestotrotz tut oder täte es auch (oder gerade?) Parteimitgliedern gut, sich mit anarchistischen Theorien zu beschäftigen, weil es immer sinnvoll ist, Machtstrukturen, Diskriminierung und Hierarchien zu hinterfragen, zu vermindern und gegebenenfalls auch zu bekämpfen.

„Welche Regierung die beste sei?
Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren.“

(Johann Wolfgang von Goethe)

Kleine Anfrage „Brandstiftungen im Duisburger Stadtgebiet“

In einer weiteren Kleinen Anfrage hatte ich auf Anregung von Duisburger Mitmenschen nach den Ermittlungsständen zu verschiedenen unaufgeklärten Brandstiftungen bzw. Drohungen mit Brandanschlägen im Duisburger Stadtgebiet in den letzten Jahren gefragt. Von diesen ist sicherlich der in den Medien thematisierte Fall der Drohung gegen die Häuser „In den Peschen“ noch am besten in Erinnerung. Zur Erinnerung: Bei Facebook fand sich die Drohung „Abrennen soll mann die bude“ (Rechtschreibung so übernommen), die dann auch zu den Nachtwachen vor den Häusern geführt hat.

Auch hier liegt mittlerweile die Antwort der Landesregierung vor: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4763.pdf

Interessant wird insbesondere in dem gerade genannten Fall der Ausgang des Verfahrens werden, da die Tat – nach Angaben des Täters – nicht auf eine ausländerfeindliche Gesinnung, sondern auf „übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen“ sei. Klingt jetzt irgendwie… glaubwürdig. Nicht! (Eine ähnliche Argumentation findet sich aber auch in anderen Ermittlungsverfahren gegen Neonazis.)

In den anderen Fällen aus der ersten Frage, die das Jahr 2013 betrafen, wurden die Ermittlungen eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten – und deshalb keine politische Motivation festgestellt werden konnte. Andererseits bleibt festzuhalten, dass zumindest im Umfeld einer Tat, nämlich der Zündung einer Nebelkerze im Treppenhaus eines Wohnhauses in Duisburg-Walsum, Hinweise auf rechtsradikale Aktivitäten zu finden waren. Dies wurde auch von verschiedenen Antifaschist*innen dokumentiert:

http://netzwerk-gegen-rechts.org/2013/11/10/attacke-auf-unterkunft-fuer-aussiedler-polizei-verschweigt-hinweise-auf-rassistische-motive/

Die Landesregierung hat auf eine weitere Frage von mir eine ausführliche Tabelle über die Anzahl der Brandstiftungen in Duisburg in den letzten 10 Jahren (weiter aufgeschlüsselt nach Vorsatz, Fahrlässigkeit, erkennbarem rassistischen Hintergrund) und Branddelikte im Jahr 2013 erstellt. Aus dieser Tabelle lässt sich zwar ein Anstieg bei den vorsätzlichen Brandstiftungen seit 2010 erkennen, es fehlt aber noch die abschließende Statistik für das Jahr 2013 und bei der vorläufigen Aufschlüsselung der Geburtsstaaten der Betroffenen im sind bislang auch keine überwiegenden Betroffenheiten von Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zu erkennen. Allerdings darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass in dieser ausführlichen Tabelle auch diverse „weiße Flecken“ enthalten sind – und manche davon etwas fragwürdig, z.B. der Eintrag vom 13.11.2013, bei dem es um eine vorsätzliche Brandstiftung auf eine Asylbewerberunterkunft ging, es aber keine Angabe der Herkunftsländer der Betroffenen gab.

Hmmm… Hier könnte – bei allen erkennbaren Bemühungen – vielleicht doch noch etwas genauer dokumentiert werden.

Weiteres „Optimierungspotenzial“ findet sich sicherlich auch, wenn auf die Frage „Wie schätzt die Landesregierung insgesamt das Gefahrenpotenzial durch Brandanschläge gegen Migrant*innen in Duisburg ein?“ geantwortet wird:

„Der Migrationshintergrund ist kein eigenständiges Merkmal polizeilicher Gefährdungsbewertungen. Spezifische Anschlagsgefahren können nur im Zusammenhang mit anderen konkreten Merkmalen des jeweiligen Einzelfalls gezielt bewertet werden.“

Das könnte aber genau das Problem sein. Sicherlich können „spezifische Anschlagsgefahren“ immer nur im Zusammenhang mit anderen Erkenntnissen bewertet werden, aber ganz offensichtlich sollte der Migrationshintergrund schon Anlass sein, wenigstens zu prüfen, ob eine Tat vielleicht einen ausländerfeindlichen Hintergrund haben könnte. Wenn wir nicht wenigstens diese Lehre aus dem NSU-Prozess ziehen wollen, welche denn dann?
Ich werde das im Auge behalten und hier in einiger Zeit noch einmal – auch im Hinblick auf die ausstehenden Daten – nachhaken.

Kleine Anfrage: Unterwanderung von Ordnungsdiensten durch Rechtsradikale

Auf die Kleine Anfrage des Kollegen Torsten Sommer und mir bezüglich der Unterwanderung von Ordnungsdiensten durch Rechtsradikale insbesondere im Fußball liegt jetzt die Antwort der Landesregierung vor:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4764.pdf

Eine enttäuschende Antwort. Ihr Tenor: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.

Während „Der Spiegel“ bereits 2012 ausgiebig recherchierte und in einem Artikel die Verflechtungen der rechten Szene mit den Ordnungsdiensten belegt

http://www.spiegel.de/sport/fussball/borussia-dortmund-probleme-mit-nazis-und-hooligans-unter-ordnern-a-872213.html

und der WDR noch im Dezember 2013 weitere Missstände enthüllt hat

http://www.wdr.de/tv/sport_inside/sendungsbeitraege/2013/1209/bvbordner.jsp

lautet die Antwort der Landesregierung auf unsere Frage „Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Unterwanderung von Ordnungsdiensten der in NRW ansässigen Vereine durch Rechtsradikale?“ schlicht: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“

Das muss – traurigerweise – noch nicht einmal falsch sein, denn auch im Verfassungsschutzbericht 2012 finden sich keine solchen Erkenntnisse:

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/Dokumente/aktuell.pdf

Das wirft dann unweigerlich die Frage auf, wieso die Landesregierung und die für sie tätigen Organe diese Erkenntnisse nicht haben, wenn sie bei verschiedenen Medien ganz offensichtlich vorliegen. Weitere Fragen wäre dann: Wofür haben wir noch einmal einen Verfassungsschutz und was machen die da genau? Der Schutz unserer Gesellschaft vor rechtsradikalen Umtrieben scheint offensichtlich nicht auf der Agenda zu stehen.

Anzeige eingestellt

Ergänzend zu meinem Bericht vom 05.10.hier die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung.

Kommentiert vom Antragsteller.
(In eckigen Klammern und kursiv.)

Sehr geehrter Herr L.,

das aufgrund Ihrer vorgenannten Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde unter heutigem Datum aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die Voraussetzung einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 StGB liegen nicht vor, da durch die in Rede stehende Äußerung weder zu Hass, noch zu Gewalt – oder Willkürmaßnahmen aufgerufen, noch die Menschenwürde der betreffenden Personen angegriffen wurde. [Dazu vergleichend der Wortlaut im Artikel von Birgit – dort wird eine Gruppe von Menschen pauschal abgewertet und in diffamierender, beleidigender und ehrabschneidender Weise angesprochen. Ein Glück, dass ihre Würde davon unbetroffen bleibt.]

Ein Angriff auf die Menschenwürde liege nur dann vor, wenn ein anderer Mensch in seinem unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern betroffen wird, etwa, wenn der Anspruch auf sein Leben als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird. [Es ist doch mehr als offensichtlich, dass das geschilderte Verhalten, darauf abzielt, eine Gruppe von Menschen als minderwertig darzustellen. Minderwertigkeit würde ich als Laie nun nicht als Gleichwertigkeit bezeichnen.]
Die Voraussetzung erfüllen jedoch nur Äußerungen, die das „Menschtum“ des Angegriffenen bestreiten oder relativieren. [Eine Relativierung liegt, meiner Meinung nach, in der Reproduktion eher animalischer Verhaltensmuster und der Aufbereitung ewigwährender Mythen und historischer Diffamierungen, ja deutlichst vor.] Einfache Beschimpfungen, durch die der soziale Geltungsanspruch des Geschädigten verletzt wird, sind nicht tatbestandsmäßig (zu vgl. Schenke/Schröder StGB, 46. Aufl., § 130 Rd.Nr. 6). [Gut, dass ein sozialer Geltungsanspruch nicht zur Menschenwürde gehört ist angesichts geltender Gesetzgebung nicht allzu überraschend, obwohl es für mich dennoch eigentlich unvereinbar ist.]

Zum Ergebnis ist vorliegender von einer – durch Ausländerfeindlichkeit motivierte – Beleidigung gemäß § 185 StGB auszugehen. Insofern findet gemäß § 194 Abs. 1 StGB eine Strafverfolgung nur auf Strafantrag des Verletzten statt. An einen solchen Strafantrag fehlt es jedoch vorliegend.

Das Verfahren war daher – wir bereits mitgeteilt – einzustellen.

Hochachtungsvoll